Živilė MüllerDolmetscherin und Übersetzerin für die litauische und russische Sprache [BDÜ | ADÜ] |
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Zur Vorlage bei Behörden benötigen Sie in der Regel beglaubigte Übersetzungen. Diese können nur von beeidigten*, vereidigten* oder ermächtigten* Übersetzern angefertigt werden.
Ich bin beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig und bei den Landgerichten Lüneburg, Lübeck, Kiel und Saarbrücken als Übersetzerin / Dolmetscherin ermächtigt, vereidigt, beziehungsweise beeidigt.
Von mir beglaubigte Übersetzungen aus der litauischen und russischen in die deutsche Sprache werden generell im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.
Übersetzungen ins Litauische und Russische werden von den jeweiligen Botschaften in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.
Die Übersetzung von Standardurkunden biete ich zu Pauschalpreisen an.
Haben Sie eine Anfrage? Dann nehmen Sie Kontakt auf.
Ich erstelle Ihnen umgehend ein individuelles Angebot.
* Die Bezeichnung ist je nach Bundesland unterschiedlich, benennt aber denselben Sachverhalt.
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e-Mail: mail@zivilemueller.de
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